Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gastaufnahmebedingungen):

Die nachfolgenden Bedingungen werden  Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, (nachfolgend „BHB“ abgekürzt) und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.

1. Mit der Buchung, die mündlich, telefonisch, per Fax, SMS oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist oder, falls aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der BHB ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei  Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 80 % des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises zu zahlen. Das gleiche gilt bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise.

5. Der BHB ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Nach Abzug der anderweitigen Vergabe der Zimmer laut Ziff. 5 hat der Gast für die Dauer des Vertrages vom verbleibenden Betrag 80 % laut Ziff. 4 zu bezahlen.

7. Der gesamte Aufenthaltspreis ist am Tag der Anreise zahlungsfällig, wenn nichts anderes vereinbart ist.

8. Bei Verlust und/oder Beschädigung eines Schlüssels bzw. Schlüsselbundes haftet der Mieter mit mindestens 300,- € für eine Erneuerung des gesamten Schließsystems.

9. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

10. Am Anreisetag stehen Ihnen die Quartiere ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise nach 19.00 Uhr bitten wir uns mitzuteilen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen (oder nach Absprache).

11. Für jegliche Beschädigungen am Haus und Inventar, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen oder mutwillig herbeigeführt wurden, haftet der Mieter. In einen solchen Fall ist der BHB sofort in Kenntnis zu setzen.

12. Das Rauchen ist im BHB untersagt. Sollte im BHB geraucht werden, berechnen wir 100,- € für Sonderreinigung.

13. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.

14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort „Lingen (Ems)“.

49811 Lingen (Ems), Boetzel Zimmervermietung

Stand Januar 2024